Bürogemeinschaft Meyer-Hänschen & Lotze

Meyer-Hänschen

Rechtsanwalt (RA) Meyer-Hänschen ist Mitglied der Rechtsanwaltskamer Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden, Telefon: 0351-318590, Telefax: 0351-3360899.

Humanistisches Gymnasium in Bremen mit großem Latinum, Graecum und Hebraicum; nach der Bundeswehrzeit Studium in Göttingen; 1. juristisches Staatsexamen vor dem Oberlandesgericht Celle; 2. juristisches Staatsexamen vor dem Landesjustizprüfungsamt Hannover. Berufspilot.

Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ ist dem Berufsträger Karsten Meyer-Hänschen 1983 durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg, Richard-Wagner-Platz 1, 26135 Oldenburg i.O., zuerkannt worden.

RA Meyer Hänschen ist Mitglied im DeutschenAnwaltVerein e.V., Littenstraße 11, 10179 Berlin, und im SächsischenAnwaltVerein Chemnitz e.V., Waisenstraße 13, 09111 Chemnitz.

Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im wesentlichen den nachstehend genannten Regelungen: Diese Regelungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung sind sämtlich bei der Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar.

Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € für den einzelnen Versicherungsfall zu unterhalten; die Einzelheiten ergeben sich aus § 52 BRAO.

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regional zuständigen Rechtsanwaltskammer gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BRAO oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gemäß § 191 f BRAO, im Internet ersichtlich bei der Bundesrechtsanwaltskammer.

RA Meyer-Hänschen ist postulationsfähig vor allen deutschen Gerichten, allerdings mit Ausnahme des Bundesgerichtshof in Zivilsachen.